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Einkommensteuer
Vorsicht Abspaltung: Ein „Spin-off“ kann Sie teuer zu stehen kommen

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Mit der Mobilität des Kapitals und der Globalisierung steigt auch die Häufigkeit, mit der Konzerne ihre Strukturen anpassen. Steuerliche Sorgen bereiten deutschen Aktionären dabei bis dato weniger Fusionen und Übernahmen – diese ziehen zumeist ansehnliche Spekulationsgewinne für die Aktien des übernommenen Unternehmens nach sich – als vielmehr die Abspaltung von Unternehmensteilen („Spin-off“). Besonders die deutschen Altria-Aktionäre trifft es heftig.
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Geldanlage-Brief − Viele globale Konzerne besinnen sich mehr und mehr auf ihre Kernkompetenzen und verkaufen Unternehmensteile, die nicht mehr ins Konzept passen. Zuweilen wird diese Trennung von Geschäftsbereichen auch derart vollzogen, dass die Aktionäre zusätzlich zu ihren Anteilen am Mutterhaus neue Anteile am abgespaltenen Geschäft erhalten (Spin-off). In Deutschland sind etwa die Abspaltung von Lanxess durch Bayer oder der Hypo Real Estate durch die HypoVereinsbank noch im Gedächtnis.
Für Sie als Aktionär ist die Abspaltung finanziell meist nur mit einer Buchung „rechte Tasche an linke Tasche“ verbunden. Statt einer Aktienposition befinden sich nach dem Spin-off zwei Aktienpositionen in Ihrem Depot, die in der Summe wertmäßig der Ausgangsposition entsprechen. Doch das dicke Ende droht Ihnen bei der steuerlichen Behandlung der neu eingebuchten Papiere.

Der Fiskus wertet die neuen Aktien als Sachdividende
Der deutsche Fiskus sieht in den im Rahmen des Spin-off neu „ausgeschütteten“ Papieren eine steuerpflichtige Sachdividende. Zwar haben Sie als Aktionär de facto keinen Wertgewinn erzielt und auch nicht aus freiem Willen realisiert, gleichwohl müssen Sie diese Sachdividende – wie jede andere Dividende auch – als Einkunft aus Kapitalvermögen zur Hälfte versteuern. Ihre erhaltene Dividende gilt zugleich als Anschaffungskosten der neuen Aktien, die für die spätere Berechnung eines Veräußerungsgewinns oder -verlustes relevant sind. Auch beginnt eine neue Spekulationsfrist für die erhaltenen Papiere.

Der Fall Altria
Besonders heftig fällt der Steuereffekt derzeit für Altria-Aktionäre aus. Bereits 2007 wurde die Lebensmittelsparte Kraft Foods „ausgekehrt“ und führte bei den Aktionären zu einer Sachdividende. Jetzt hat Altria sein internationales Tabakgeschäft vom US-Geschäft abgespalten. Notierte die Altria-Aktie zuvor bei 47,50 Euro, so fiel sie infolge der Abspaltung um etwa 70 Prozent auf 14,50 Euro. Gleichzeitig erhielten Anleger für jede gehaltene Altria-Aktie eine neue Aktie von Phillip Morris, die bei etwa 33 Euro notierte. Liegt der Aktionär mit seinen Einkünften über dem Werbungskostenpausch- und dem Sparer-Freibetrag, so muss er die Hälfte, also 16,50 Euro je Aktie, mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Beim Spitzensteuersatz gehen also insgesamt etwa 7 Euro je Anteil an den Fiskus.

Deutsches Umwandlungssteuerrecht
Die Aktionäre von Lanxess hatten es seinerzeit besser. Zwar begann auch hier eine neue Spekulationsfrist für die von Bayer abgespaltenen Anteile. Eine Versteuerung als Sachdividende musste jedoch nicht erfolgen (siehe Geldanlage-Brief 03/2005). Denn das deutsche Umwandlungssteuerrecht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine erfolgsneutrale Spaltung einer Aktiengesellschaft. In den Genuss des deutschen Umwandlungsrechts kommen aber naturgemäß auch nur deutsche Gesellschaften. Den gebeutelten Altria-Aktionären kann also nicht geholfen werden.

Fazit: Als Aktionär sollten Sie auf der Hut sein, wenn bei den von Ihnen gehaltenen Anteilen die Rede auf einen künftigen Spin-off kommt. Sind die gehaltenen Aktien aus der Spekulationsfrist heraus – oder bei ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 06/2008 (pdf, 204 kB), erschienen am 18.04.2008.

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