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Archiv > Steuern > Abgeltungssteuer > Jahressteuergesetz 2009 |
Jahressteuergesetz 2009 Werden Zertifikate im Fondsmantel künftig steuerlich benachteiligt? |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Seitdem der Finanzminister die Einführung einer Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 avisiert hat, machen sich Anleger Gedanken, wie sie ihr sauer Erspartes in Sicherheit bringen. Doch Finanzminister Steinbrück steht Gewehr bei Fuß, Umgehungsversuche im Keim zu ersticken. Im Jahressteuergesetz 2009 könnten erneut einige Lücken gestopft werden. |
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Geldanlage-Brief −
Der vor allem von der Zertifikate-Industrie geschürten Hoffnung, mit Endlos-Zertifikaten der Abgeltungssteuer dauerhaft zu entgehen, machte der Finanzminister bereits im März 2007 einen Strich durch die Rechnung. Denn nach dem 14.03.2007 erworbene Zertifikate unterliegen immer dann der Abgeltungssteuer, wenn Sie diese nach dem 30.06.2009 veräußern werden. Für eine langfristige Konservierung steuerfreier Kursgewinne eignen sich Zertifikate daher jetzt nicht mehr. Abhilfe aus diesem Dilemma versprach die Fondsbranche. Wie es nun aber scheint, finden auch manche Fondsprodukte keine Gnade vor den Augen des Fiskus.
Um die steuerliche Diskriminierung von Zertifikaten im Verhältnis zu anderen Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben werden und für die ein Bestandsschutz für Kursgewinne gilt, zu vermeiden, kamen die Produkttüftler der Banken auf die Idee, die Zertifikate einfach in eine Fondshülle zu packen. Am Markt befinden sich etwa Fonds, die nur ein einziges Zertifikat, zum Beispiel ein Bonuszertifikat auf den EuroStoxx 50 enthalten. Zunehmender Beliebtheit bei Anlegern erfreuten sich allerdings auch so genannte Zertifikatefonds. Bei diesen Fonds investiert der Fondsmanager Ihr Kapital nicht unmittelbar in Aktien, sondern substituiert das Direktinvestment durch den Kauf von zum Beispiel Discount- oder Bonuszertifikaten. Auf diesem Wege hofften die Initiatoren in den großzügigen Bestandsschutz für Fonds zu gelangen. Denn wer noch bis Ende 2008 Anteile erwirbt, soll Kursgewinne auch nach vielen Jahren noch steuerfrei einstreichen können.
Finanzminister auf der Lauer
Finanzminister Steinbrück hatte bereits frühzeitig angekündigt, sich im Hinblick auf die Abgeltungssteuer die Entwicklung am Kapitalmarkt genau ansehen zu wollen. Auf das Aufkommen spezieller Steuersparprodukte will er also ausdrücklich reagieren. Erstmals hat er dies mit dem Jahressteuergesetz 2008 getan, in dem die so genannten „Millionärsfonds“ auf der Abschussliste standen. Diese besonderen Luxemburger Spezialfonds ermöglichten es sehr vermögenden Privatanlegern, ihren eigenen Investmentfonds zu kreieren und so ihr Vermögen langfristig unter den Bestandsschutz für Veräußerungsgewinne zu retten. Nunmehr steht das Jahressteuergesetz 2009 in den Startlöchern. Wie jedes Jahr werden in dem jeweiligen Jahressteuergesetz eine Vielzahl von Änderungen an den Einzelsteuergesetzen vorgenommen, unter anderem sind auch Änderungen im Bereich der Abgeltungssteuer geplant.
Zertifikatefonds verlieren Bestandsschutz
Nach dem bisher noch nicht veröffentlichten Entwurf des Finanzministeriums zum Jahressteuergesetz 2009 sollen Zertifikatefonds ihren Bestandsschutz vor der Abgeltungssteuer verlieren. Auch die im Fonds realisierten Kursgewinne aus Zertifikaten sollten danach der Abgeltungssteuer unterliegen; selbst dann, wenn die Anteile am Fonds noch im Jahr 2008 erworben wurden und keine Gewinne ausgeschüttet werden. Es wird fingiert, dass die im Fonds realisierten Kursgewinne dem Anleger zugeflossen sind und insoweit jährlich der Pauschalsteuer von 25 Prozent unterliegen. Ob die Regelung so kommt, wie derzeit vorgesehen, lässt sich nicht mit abschließender Sicherheit sagen. Denn das Jahressteuergesetz 2009 wird erst im weiteren Verlauf des Jahres verabschiedet werden.
Ausnahmen
Offenbar nicht betroffen von der Gesetzesänderung sind Fonds, die Zertifikate-Strukturen eigenständig mit Terminmarkt-Instrumenten wie Optionsscheinen und Swaps nachbilden. Derart strukturierte Fonds bieten in Zeiten der Abgeltungssteuer besondere Reize. So können Terminmarkt-Instrumente auch eingesetzt werden, um die grundsätzlich auch im Rahmen des Fonds der Abgeltungssteuer unterliegenden ausschüttungsgleichen Erträge (Zinsen und Dividenden) in Kursgewinne umzuqualifizieren. Gelingt dies dem Fondsmanager, so besteht bei vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Fonds die Möglichkeit, sowohl laufende Erträge als auch Kursgewinne dauerhaft abgeltungssteuerfrei zu stellen.
Gewinne steuerfrei – Verluste steuerlich relevant?
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Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 07/2008 (pdf, 267 kB), erschienen am 09.05.2008.
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