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Abgeltungssteuer
Kommt der abgeltungssteuerfreie Fondsparplan?

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 führt zu weiteren steuerlichen Verwerfungen bei der Anlageentscheidung. So sind beispielsweise Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich gegenüber Aktiensparplänen bevorzugt, und das obwohl Versicherungsprodukte tendenziell unflexibler und mit happigen Provisionen verbunden sind. Dass hier dringend Handlungsbedarf besteht, haben auch einflussreiche Unions-Politiker erkannt.
Geldanlage-Brief − Die Abgeltungssteuer diskriminiert Fondssparer gegenüber Versicherungssparern. Fondsparer müssen ab 2009 sowohl Zinsen, Dividenden und ausgeschüttete Kursgewinne als auch Kursgewinne beim späteren Verkauf ihrer Fonds der Abgeltungssteuer unterwerfen. Wenn Sie hingegen eine fondgebundene Lebensversicherung – quasi als „Verpackung“ für Ihren Sparplan – besitzen, werden Sie erst bei deren Auszahlung zur Kasse gebeten. Erhalten Sie das Kapital auf einen Schlag zurück, so unterliegen die während der Laufzeit von der Versicherung erwirtschafteten Erträge der Abgeltungssteuer; sind Sie als Versicherter älter als 60 Jahre und lief die Versicherung mindestens 12 Jahre, müssen Sie allerdings nur die Hälfte Ihrer Erträge der individuellen Einkommensteuer unterwerfen.
Bei einem persönlichen Einkommensteuersatz von zum Beispiel 30 Prozent zahlen Sie als Versicherungsnehmer also effektiv nur 15 Prozent und genießen zudem einen beachtlichen Steuerstundungseffekt, während Sie als Fondssparer 25 Prozent berappen müssen. Handelt es sich gar um eine Rentenpolice, so wird nur der so genannte Ertragsanteil der Rentenzahlung der Besteuerung unterworfen. Wenn Sie etwa mit 65 Jahren monatlich 1.000 Euro Rente von der Versicherung erhalten, müssen Sie hiervon nur 180 Euro versteuern; bei 30 Prozent Steuersatz macht das gerade mal 54 Euro aus; der gesamte Kapitalzuwachs in der Ansparphase bleibt steuerfrei!

Versicherungen wittern Morgenluft
Für die Versicherer ist das Thema Abgeltungssteuer denn auch das ganz große Werbethema. Der Sache nach sind sie damit eigentlich zu früh unterwegs, denn die Abgeltungssteuer greift ja erst für ab dem 1. Januar 2009 geleistete Sparbeiträge. In diesem Jahr stehen Ihnen für strategische Direktinvestments in Fonds ja noch alle Türen offen. Aber auch aktuell möchten die Versicherer natürlich schon vom großen Anlagekuchen naschen. Verunsicherte Sparer sollten sich dennoch genau überlegen, ob sie sich schon jetzt langfristig an eine Versicherung binden möchten.

Kommt die steuerliche Besserstellung von Fondssparplänen?
Denn die Forderung, dass langfristige Fondssparpläne für die Altersvorsorge von der kommenden Abgeltungssteuer befreit werden, findet zunehmend Befürworter. Offenbar dämmert einigen Politikern, dass man bei der Altersvorsorge die Aktie als das langfristig interessanteste Investment nicht derart stiefmütterlich behandeln darf wie bisher. Es steht insoweit der Vorschlag im Raum, Sparbeiträge bis zu 6.000 Euro im Jahr von der Abgeltungssteuer frei zu stellen, wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren hat und erst ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird. Damit würde die steuerliche Waffengleichheit zwischen Sparplan und Lebensversicherung zumindest teilweise hergestellt. In diese Kerbe haut auch der Branchenverband der Fondsindustrie, der BVI.

Die Gleichbehandlung ist noch nicht erreicht
Auch wenn eine Begünstigung von langfristigen Sparverträgen zu befürworten ist, ist damit eine Gleichstellung der verschiedenen Altersvorsorge-Formen noch lange nicht gewährleistet. Warum etwa soll der Sparbeitrag beim Fondssparplan begrenzt sein, bei der Lebens- oder Rentenversicherung hingegen nicht? Auch bei der Rürup-Rente können in der Endstufe bis zu 20.000 Euro steuerbegünstigt eingezahlt werden. Warum greift der Fiskus ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 10/2008 (pdf, 264 kB), erschienen am 01.08.2008.

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