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Abgeltungssteuer
Stehen Versicherungsmäntel vor dem Aus?

von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de

Am 9. November 2007 hat der Finanzminister das erste Mal auf die steuerlichen "Absetzbewegungen" der betuchteren Anleger reagiert und den so genannten Luxemburger "Millionärsfonds" das Wasser abgegraben. Eine der letzten Trutzburgen will das Bundesfinanzministerium jetzt mit einem in Vorbereitung befindlichen Schreiben schleifen: den so genannten Policen-Mantel liechtensteiner oder auch deutscher Provenienz, der eine individuelle Vermögensverwaltung im steueroptimierten Kleid bietet.
Geldanlage-Brief − Versicherungsmäntel erfreuten sich seit 2005 und besonders in den letzten Monaten großer Beliebtheit, erlauben sie es doch, größere Vermögen ohne laufende Einkommensteuerbelastung anzulegen und schließlich auf die Nachkommen zu verlagern. Im Prinzip ist der Policen-Mantel nur ein "steuerliches Mäntelchen" für eine individuelle Vermögensverwaltung. Im Gegensatz zu klassischen Kapitallebens- oder Rentenversicherungen steht die Abdeckung von Risiken, dem Todesfall etwa, nicht im Vordergrund. Vielmehr wird ein größerer Betrag – je nach Anbieter ab mehreren hunderttausend oder auch mehreren Millionen Euro – in eine Lebensversicherungspolice eingezahlt. Im Todesfall werden dann maximal 101 bis 105 Prozent als Todesfallleistung ausbezahlt. Die Risikokosten sind daher sehr gering. Mit der Verwaltung des eingezahlten Vermögens beauftragt die Versicherung einen Vermögensverwalter; regelmäßig ist dies der Verwalter, der sich auch bisher schon um die Betreuung des Depots gekümmert hat.

Steuerliche Vorteile
Während der Vertragslaufzeit unterliegen die aus der Kapitalanlage fließenden Erträge der Versicherung keiner Abgeltungsbesteuerung. Diese greift erst dann, wenn die Versicherungsleistung im Erlebensfall ausbezahlt wird. Die Steuerzahlung wird also häufig um viele Jahrzehnte in die Zukunft verlagert, was zu erheblichen Zinseszinseffekten führt. Brauchen Sie also Geld, so beleihen Sie die Police und halten so die Steuerfreiheit für die thesaurierten Erträge aufrecht.
Der Versicherungsmantel wird häufig auch als Instrument der Vermögensnachfolge eingesetzt. Die Versicherung wird dann auf den Todesfall abgeschlossen. Konsequenz: Die Todesfallleistung geht einkommensteuerfrei an den Begünstigten beziehungsweise die Erben. Bei diesen kann das ganze Spiel dann mit den eigenen Kindern aufs Neue beginnen. So lässt sich Vermögen über viele Generationen einkommensteuerfrei anlegen, mehren und vererben.
Auch erbschaftsteuerlich war dieses Modell interessant, da nur zwei Drittel der eingezahlten Beträge zu versteuern waren; dies war je nach Laufzeit nur ein Bruchteil des tatsächlichen Wertes der Police. Mit der Erbschaftsteuerreform wird auch diese Besteuerungslücke geschlossen werden.

Die Kosten sind gering
Im Gegensatz zu Versicherungslösungen für Lieschen Müller sind Versicherungsmäntel relativ kostengünstige Steuersparmodelle. Statt zweistelliger Abschluss- und Verwaltungsprovisionen ist der Versicherungsmantel – je nach Depotvolumen – ab zirka 0,25 Prozent pro Jahr zu bekommen. Der Vermögensverwalter muss naturgemäß extra bezahlt werden, ebenso die – allerdings recht geringen – Risikokosten. Nach Steuern geht die Rechnung also allemal auf.

Die Pläne des Finanzministeriums
Das Finanzministerium plant nunmehr, für derartige Speziallösungen, die eigentlich kein Versicherungsprodukt sind, sondern eine verdeckte Vermögensverwaltung ermöglichen, eine transparente Besteuerung einzuführen. So muss eine Police nach den Vorstellungen der Berliner Beamten wohl eine Mindesttodesfallsumme von 110 Prozent des Zeitwertes aufweisen. Damit wären Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne der existierenden Versicherungsmäntel jedes Jahr vom Versicherungsnehmer zu versteuern und der Versicherungsmantel damit steuerlich unattraktiv.
Eine spannende Frage bleibt vorerst, ob dies auch bereits in der Vergangenheit abgeschlossene Verträge betrifft oder ob eine Stichtagsregelung eingeführt wird. Eine rückwirkende Anwendung ist durchaus möglich. Im Einzelfall werden dann wohl die Gerichte das letzte Wort haben.

Der letzte Mohikaner
Als letzter Mohikaner für Steuersparer bleibt Ihnen damit wohl nur der gute alte Investmentfonds, sei es als aktiv gemanagter Fonds oder als passiver Indexfonds in Form eines Exchange Traded Funds (ETF). Wichtig ist hierbei, dass Kursgewinne nicht ausgeschüttet werden und Sie den Fonds vor dem 1. Januar 2009 kaufen. Ausschüttungsgleiche Erträge wie Zinsen und Dividenden müssen Sie aber gleichwohl versteuern. Diese Steuerpflicht können Sie aber vermeiden, wenn ... Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 11/2008 (pdf, 282 kB), erschienen am 29.08.2008.

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