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Archiv > Steuern > Abgeltungssteuer > Steuersparfonds |
Steuersparfonds Steuerfreiheit von Renten- und Geldmarktfonds gefährdet |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Im Geldanlage-Brief 11/2008 haben wir sie noch als die letzten Mohikaner gepriesen – die steueroptimierten Renten- und Geldmarktfonds, die statt laufender abgeltungssteuerpflichtiger Zinsen nur steuerfreie Kurszuwächse generieren. Nun scheint der Gesetzgeber auch dieses letzte Steuerschlupfloch schließen zu wollen, wohl nicht zuletzt deshalb, weil einige Anbieter so kräftig die Werbetrommel gerührt haben, dass es bis nach Berlin schallte. |
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Die gute Nachricht zuerst: Der Bundesrat will es bei der Steuerfreiheit für die thesaurierten Kursgewinne bei Fonds, die Sie vor dem 1. Januar 2009 gekauft haben, im Grundsatz belassen. Es bleibt damit wohl beim so genannten Bestandsschutz ("Grandfathering") für Kursgewinne bei Altanlagen, insbesondere in Aktien; diese rechnen also weiterhin nicht zu den so genannten ausschüttungsgleichen Erträgen, die vom Anleger jährlich zu versteuern sind, auch wenn der Fonds die Erträge thesauriert.
Ein Dorn im Auge sind dem Fiskus im Augenblick wohl allein steueroptimierte Fondsvarianten, die laut Bundesratsdrucksache "abseits der eigentlichen Zielsetzung der Ausnahmen gezielt Gewinne aus Veräußerungs- und Termingeschäften konstruieren, um dieses Privileg zu nutzen".
Konstruktionsprinzip des steueroptimierten Geldmarktfonds
In der Praxis versuchen Fondsmanager durch Kombination mehrerer Wertpapier- und/oder Termingeschäfte, laufende Erträge zu erzielen, die dem Marktzins entsprechen. Sie investieren zum Beispiel in niedrig verzinsliche Fremdwährungsanleihen in Kombination mit Swap-Geschäften oder erwerben Wertpapiere und veräußern sie zeitnah auf Termin. Einige Gesellschaften bieten diese Investmentfonds als steueroptimierte Fonds (beziehungsweise Steuersparfonds) an. Liebling der Anleger sind vor allem steueroptimierte Geldmarktfonds, wie etwa der UniOpti4 (WKN A0KEBS) von Union Investment oder der DWS Rendite Optima Four Seasons (WKN A0F426), die Gelder im zweistelligen Milliardenbereich eingesammelt haben.
Steuerliche Vorteile
Mit derartigen Fonds können Sie Zinserträge langfristig steuerfrei in einem Investmentfonds parken. Wenn Sie vor dem 1. Januar 2009 auf den Zug aufspringen, hätten Sie damit im Grundsatz die Möglichkeit, Ihre zinsähnlichen Erträge nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist beliebig lange anwachsen zu lassen und durch Rückgabe oder Verkauf des Fondsanteils steuerfrei zu realisieren.
Bundesrat fordert Gesetzgeber zum Einschreiten auf – Übergangsfrist
Um eine zeitnahe Besteuerung sicherzustellen und Steuerausfälle in beträchtlicher Höhe zu vermeiden, sollten die Ausnahmen von den ausschüttungsgleichen Erträgen nicht für solche Fondskonzepte gelten, die durch Kopplung von Finanzinstrumenten (auch Fondsanteilen) dieses Privileg ausnutzen. Für bis zum Beschluss des Bundesrates am 19.09.2008 bereits erworbene Fondsanteile könnte nach Meinung des Bundesrates eine Übergangsregelung vorgesehen werden, nach der entsprechende Erträge erst nach einem adäquaten Übergangszeitraum als ausschüttungsgleich zu erfassen sind. Im Finanzministerium denkt man offenbar an eine Übergangszeit von zwei Jahren.
Welche Fonds sind betroffen?
Das Prinzip, statt steuerpflichtiger Zinsen und Dividenden steuerfreie Kursgewinne zu erzielen, liegt aber nicht nur Geldmarktfonds zugrunde. Auch bei vielen Aktien- und Rentenfonds fallen durch den Einsatz von Termingeschäften Kursgewinne an. Hintergrund ist meist gar nicht das Steuersparmotiv, sondern etwa die kostengünstige und effiziente Nachbildung eines Index’. Insbesondere bei vielen Exchange Traded Funds bedarf es einer eingehenden Analyse, um überhaupt zu erkennen, ob auch ein zugleich steuereffizientes Konstrukt vorliegt.
Für Sie als Anleger bedeutet die mögliche Gesetzesänderung, ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 12/2008 (pdf, 325 kB), erschienen am 26.09.2008.
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