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Archiv > Steuern > Abgeltungssteuer > Steuersparmodelle |
Steuersparmodelle So senken Sie Ihre Steuerlast mit dem Stückzinsmodell |
von Ulrich Rieck, Steuerberater bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, 53117 Bonn, www.vrt.de
Das Stückzinsmodell ist nicht nur ein Klassiker unter den Steuersparmodellen, sondern nach der gesetzgeberischen Eliminierung anderer Abschreibungs- und Stundungsmodelle eine der letzten Optionen, Einkünfte in die Zukunft zu verschieben. Mit dem Übergang zur Abgeltungssteuer gewinnt das Modell besonders an Attraktivität. Es erlaubt Ihnen, Einkünfte aus dem Bereich der Normalbesteuerung mit 42 Prozent in das System der 25-prozentigen Abgeltungssteuer zu transferieren. |
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Wenn Sie Anleihen kaufen, bezahlen Sie Stückzinsen. Sie erstatten damit dem Verkäufer der Anleihe die aufgelaufenen Zinsen. Mit dem nächsten Kupontermin vereinnahmen Sie diese verauslagten Zinsen wieder. Sind Sie jedoch Verkäufer der Anleihe, stellen die erhaltenen Stückzinsen Einnahmen aus Kapitalvermögen dar. Sie sind daher zu versteuern. Der Käufer hat in Höhe der gezahlten Stückzinsen negative Einnahmen. Bleibt nach Verrechnung mit erhaltenen Stückzinsen ein negativer Stückzinssaldo im Stückzinstopf, kann dieser auch mit anderen Einkünften, zum Beispiel aus nichtselbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung, verrechnet werden.
Verschiebebahnhof nutzen
In "normalen" Zeiten stellte das Stückzinsmodell damit ein interessantes Modell dar, um negative Einnahmen im Jahr eins zu erzeugen und entsprechend positive im Jahr zwei. Damit ließen sich die Kapitaleinkünfte gut regulieren, etwa um nicht über den Sparerfreibetrag zu kommen oder die Einkünfteschwellen bei Kindern im Hinblick auf das Kindergeld nicht zu überschreiten. Besonders attraktiv war der Einsatz des Stückzinsmodells in Jahren, in denen eine Steuersenkung fürs nächste Jahr avisiert war. Dann mussten Sie die Steuer nicht nur später zahlen, sie fiel auch niedriger aus. Auch aktuell ergibt sich damit für Sie eine Chance, vom erheblich niedrigeren Abgeltungssatz ab 1. Januar 2009 zu profitieren.
Anerkennung durch die Finanzverwaltung
Das Stückzinsmodell ist grundsätzlich legal. Das hat die Finanzverwaltung noch ’mal in einem koordinierten Ländererlass vom 13.06.2008 bestätigt. Voraussetzung für die Anerkennung des Abzugs der gezahlten Stückzinsen im Jahr des Kaufs ist jedoch, dass das Geschäft insgesamt mit einem Einkünfteüberschuss abschließt, sowohl in steuerlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Probleme bereiten in diesem Zusammenhang Kreditzinsen wegen einer Finanzierung des Modells auf Pump und die ebenfalls zu berücksichtigenden Bankspesen.
Sondersituation durch die Abgeltungssteuer
Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 1. Januar 2009 ändert sich die Behandlung erhaltener Stückzinsen. Diese zählen in Zukunft nicht mehr zu den laufenden Zinseinnahmen, sondern stellen Veräußerungsgewinne dar. Auch diese unterliegen nach neuem Recht der Abgeltungssteuer. Insgesamt sparen Sie aber damit bis zu 17 Prozent Einkommensteuer.
Um das Modell möglichst effektiv umzusetzen, kaufen Sie idealerweise Anleihen, die kurz nach der Jahreswende fällig sind. Hohe Kupons werden dabei bevorzugt. Natürlich steigt mit der Höhe des Kupons auch das Risiko Ihrer Anlage.
Fazit: Mit dem Stückzinsmodell können Sie echtes Steuergeld sparen. Beim Einsatz Ihrer finanziellen Mittel müssen Sie sich aber entscheiden: Entweder Sie investieren in ...
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Geldanlage-Brief 13/2008 (pdf, 309 kB), erschienen am 24.10.2008.
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